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Polizei zieht Bilanz: Radfahrer Hauptverursacher von Unfällen

Unter dem Mot­to „Mobil. Aber sicher!“ über­prüf­te die Ham­bur­ger Poli­zei Auto- und Rad­fah­rer sowie Fuß­gän­ger.

Unter der Lei­tung der Ver­kehrs­di­rek­ti­on Innenstadt/West (VD 2) waren am Don­ners­tag 219 Beam­te, unter ande­rem von der Schutz- und Was­ser­schutz­po­li­zei sowie der Aka­de­mie der Poli­zei, in ganz Ham­burg mit der Durch­füh­rung von Ver­kehrs­kon­trol­len beschäf­tigt. Unter dem Schwer­punkt „Zwei­rä­der im Blick“ wur­de ein beson­de­res Augen­merk auf die Sicher­heit von Rad­fah­rern gelegt.

Im Zuge der Ver­kehrs­kon­trol­len kam es zur Ein­lei­tung meh­re­rer Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren. Dar­un­ter 214 Park­ver­stö­ße, 158 Miss­ach­tun­gen roter Ampeln von Auto- und Rad­fah­rern sowie Fuß­gän­gern, 88 Per­so­nen wur­den am Steu­er oder am Len­ker mit dem Han­dy erwischt und 45 mal wur­de ver­bo­te­ner­wei­se der Geh­weg befah­ren. Auch schwe­re Delik­te wie zum Bei­spiel Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis oder Fah­ren unter Dro­gen­ein­fluss wur­den fest­ge­stellt.

Radfahrer tragen Hauptschuld an Unfällen

Wir woll­ten es genau­er wis­sen und hak­ten bei der Ham­bur­ger Poli­zei nach, was die häu­fig­sten Unfall­ur­sa­chen bei Unfäl­len mit Rad­fah­rern sind. Die Pres­se­stel­le der Poli­zei teil­te uns mit, dass es im vor­he­ri­gen Jahr zu 3.978 Unfäl­len mit Rad­fah­rer­be­tei­li­gung kam. Hier­bei konn­ten die Rad­fah­rer in 56 % der Fäl­le als Haupt­un­fall­ver­ur­sa­cher ermit­telt wer­den. In wei­te­ren 8 % tru­gen die Zwei­rad­fah­rer eine Teil­schuld. Hier­bei beton­te die Poli­zei, dass Regel­miss­ach­tun­gen der Rad­fah­rer die Unfall­ge­fahr dra­stisch erhö­hen wür­den und ver­wie­sen auf das Gebot der gegen­sei­ti­gen Rück­sicht­nah­me (§ 1 StVO). Als Haupt­un­fall­ur­sa­chen wur­den soge­nann­te „Gei­ster­rad­ler“, als das Fah­ren ent­ge­gen der Fahr­rich­tung genannt. Dies pas­sie­re beson­ders oft in Ein­bahn­stra­ßen und auf Rad­we­gen.

Nur bei die­sem Schild dür­fen Rad­fah­rer gegen die Fahrt­rich­tung in eine Ein­bahn­stra­ße fah­ren. Foto: Chri­sti­an Ehr­horn

Rotlicht gilt auch für Radfahrer

Im Jahr 2025 wur­den zudem 272 Unfäl­le zwi­schen Rad­fah­rern und Fuß­gän­gern regi­striert. Eine Zahl, die seit Jah­ren rela­tiv kon­stant bleibt. Beson­ders brenz­lich wird die Situa­ti­on häu­fig an Ampeln. Hier stell­te die Poli­zei klar: Rote Ampeln gel­ten nicht nur für Autos, son­dern auch für Rad­fah­rer, die ein Wech­sel­licht­zei­chen, so die Amts­spra­che, kreu­zen, damit Pas­san­ten den Über­weg sicher pas­sie­ren kön­nen.

Im all­ge­mei­nen appel­liert die Poli­zei an alle Ver­kehrs­teil­neh­mer, auf die gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me zu ach­ten. Damit jeder auf Stra­ßen und Wegen sicher ist.

Chri­sti­an Ehr­horn

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