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Bauarbeiten am alten Teich: Vorhersage der Bürgerinitiative tritt ein

Die Bau­ar­bei­ten zur Umge­stal­tung des Ehren­mals am Alten Teich in Bram­feld nähern sich dem Ende. Es han­delt sich um ein umstrit­te­nes Pro­jekt, das in der Nach­bar­schaft auf brei­ten Wider­stand stößt. Eine vor Ort gegrün­de­te Bür­ger­initia­ti­ve warn­te die Ver­ant­wort­li­chen nicht nur vor dem Ver­lust eines wich­ti­gen sozia­len Rau­mes, son­dern auch vor kon­kre­ten Fol­gen für Flo­ra und Fau­na. Auf Basis der Daten des Deut­schen Wet­ter­dien­stes und der offi­zi­el­len Ent­wurfs­pla­nung errech­ne­te eine Bram­fel­de­rin für die Bür­ger­initia­ti­ve, dass durch die Ver­sie­ge­lung künf­tig rund 160.000 Liter Regen­was­ser pro Jahr weni­ger vom Boden auf­ge­nom­men wer­den kön­nen. Zudem gab die Initia­ti­ve zu beden­ken, dass die Ent­wäs­se­rungs­lei­tung zur Ablei­tung des Ober­flä­chen­was­sers von den umlie­gen­den Grund­stücken und dem Ohls­dor­fer Fried­hof beschä­digt wer­den könn­te.

All dies wur­de von Sei­ten des Bezirks­am­tes und des Senats strikt demen­tiert. „Die geplan­te Ver­sie­ge­lung wird als gering bewer­tet, sodass kein Kon­flikt mit den Zie­len der Was­ser­wirt­schaft und der Kli­ma­an­pas­sung besteht. […] Es sind kei­ne nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf das loka­le Mikro­kli­ma zu erwar­ten, da die angren­zen­den Gehölz­be­stän­de voll­stän­dig erhal­ten blei­ben“, hieß es dazu in der Ant­wort des Senats auf eine Klei­ne Anfra­ge vom 28. April 2026 (Drs. 23/3970). Ergän­zend hieß es zum Arten­schutz: „Für die Arten­grup­pe der Amphi­bi­en muss als Ver­mei­dungs­maß­nah­me ein Amphi­bi­en­schutz­zaun auf­ge­stellt und durch eine bau­bio­lo­gi­sche Beglei­tung betreut wer­den. Nach der Auf­stel­lung des Zauns kön­nen die Arbei­ten aus natur­schutz­fach­li­cher Sicht begin­nen. Aus­wir­kun­gen auf den wei­te­ren Zeit­plan des Pro­jekts sind dadurch nicht zu erwar­ten.“
Ähn­lich äußer­te sich auch das Bezirks­amt Wands­bek in einer E-Mail an die Bür­ger­initia­ti­ve vom 7. Mai 2026: „An den neu her­zu­stel­len­den befe­stig­ten Flä­chen kann das anfal­len­de Ober­flä­chen­was­ser in den angren­zen­den Vege­ta­ti­ons­flä­chen ver­sickern; ihr Anteil beein­träch­tigt den Ver­sicke­rungs­pro­zess in der Grün­an­la­ge nicht.“

Die Suche nach der Ursache

Fotos: pri­vat

Sprin­gen wir in die Gegen­wart: Die Bau­ar­bei­ten, wel­che laut ursprüng­li­cher Pla­nung Ende August hät­ten been­det sein sol­len, befin­den sich nach Aus­sa­ge der Behör­den in den letz­ten Zügen. Mit Ver­wun­de­rung stell­ten Anwoh­ner vor Kur­zem jedoch fest, dass ein Mini­bag­ger mit­ten im geschütz­ten Amphi­bi­en­bio­top Manö­ver durch­führ­te.
Auf Nach­fra­ge, was es mit dem Maschi­nen­ein­satz im Bio­top auf sich habe – wel­ches nach den Zusi­che­run­gen von Senat und Bezirks­amt strikt geschont wer­den soll­te –, räum­te die Pres­se­stel­le des Bezirks­am­tes Wands­bek den Zusam­men­hang mit den Regen­was­ser­men­gen ein: „Auf­grund der letz­ten Stark­re­gen­er­eig­nis­se in den ver­gan­ge­nen Wochen ist es im Bereich des Ohls­dor­fer Fried­hofs zu Über­schwem­mun­gen gekom­men. Hier­bei wur­de fest­ge­stellt, dass die vom Fried­hof zum Alten Teich ver­lau­fen­de Regen­was­ser­lei­tung nicht durch­gän­gig bzw. der Abfluss blockiert ist. Da das Bezirks­amt aktu­ell im Umfeld des Lei­tungs­ver­laufs das Kom­men­tie­ren­de Gegen­denk­mal zum histo­ri­schen Krie­ger­denk­mal errich­tet, wur­de von Sei­ten des Fried­hofs die Fra­ge gestellt, ob even­tu­ell durch die Bau­maß­nah­me eine Beschä­di­gung der Regen­was­ser­lei­tung ent­stan­den sein könn­te. Hier­auf­hin wur­de der ent­spre­chen­de Lei­tungs­ab­schnitt unter­sucht und fest­ge­stellt, dass der Regen­was­ser-Zulauf in das Absetz­becken nicht auf­find­bar und offen­sicht­lich ver­schüt­tet oder zuge­wach­sen ist. Zur schnel­len Abhil­fe wur­de dar­auf­hin hän­disch per Spa­ten ver­sucht, das Roh­ren­de zu fin­den und wie­der frei­zu­le­gen. Da dies nicht erfolg­reich war, wur­de mit­hil­fe des vor Ort befind­li­chen Mini­bag­gers nach einem kur­zen Ein­satz eine Regen­was­ser­lei­tung frei­ge­legt.“

Kein Nachweis über Genehmigung seitens der Naturschutzbehörde

Damit ist exakt das Sze­na­rio ein­ge­tre­ten, vor dem die Bür­ger­initia­ti­ve im Vor­feld gewarnt hat­te. Da das Lei­tungs­sy­stem auch die umlie­gen­den Wohn­grund­stücke vor Über­flu­tun­gen schüt­zen soll, bleibt abzu­war­ten, wel­che Fol­gen der Rück­stau für die Anwoh­ner hat und ob die Lei­tung durch die Bau­ar­bei­ten ledig­lich ver­schüt­tet oder nach­hal­tig beschä­digt wur­de.

Der Ein­satz eines Bag­gers im feuch­ten Ufer­ge­hölz stellt jeden­falls einen mas­si­ven Ein­griff in den Lebens­raum beson­ders geschütz­ter Arten dar. Auf die Fra­ge, ob für die­se Maß­nah­me eine schrift­li­che Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung der zustän­di­gen Natur­schutz­be­hör­de vor­lie­ge, ant­wor­te­te das Bezirks­amt: „Vor Durch­füh­rung der Maß­nah­me wur­de die bereits vor Ort täti­ge und die Bau­maß­nah­me betreu­en­de Bau­bio­lo­gi­sche Beglei­tung ein­ge­bun­den und deren Hin­wei­se und Vor­ga­ben berück­sich­tigt. Auf­grund der Dring­lich­keit erfolg­te eine münd­li­che Abstim­mung und Zustim­mung mit der zustän­di­gen Natur­schutz­be­hör­de“, so die Ant­wort des Bezirks­am­tes. Eine nach­prüf­ba­re, schrift­li­che Geneh­mi­gung liegt dem­nach nicht vor. Zum Schutz der betrof­fe­nen Fau­na ergänz­te das Amt ledig­lich: „Dies erfolgt fort­lau­fend durch die Ein­bin­dung und regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le sei­tens der Bau­bio­lo­gi­sche Beglei­tung.“

Chri­sti­an Ehr­horn

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