Die Bauarbeiten zur Umgestaltung des Ehrenmals am Alten Teich in Bramfeld nähern sich dem Ende. Es handelt sich um ein umstrittenes Projekt, das in der Nachbarschaft auf breiten Widerstand stößt. Eine vor Ort gegründete Bürgerinitiative warnte die Verantwortlichen nicht nur vor dem Verlust eines wichtigen sozialen Raumes, sondern auch vor konkreten Folgen für Flora und Fauna. Auf Basis der Daten des Deutschen Wetterdienstes und der offiziellen Entwurfsplanung errechnete eine Bramfelderin für die Bürgerinitiative, dass durch die Versiegelung künftig rund 160.000 Liter Regenwasser pro Jahr weniger vom Boden aufgenommen werden können. Zudem gab die Initiative zu bedenken, dass die Entwässerungsleitung zur Ableitung des Oberflächenwassers von den umliegenden Grundstücken und dem Ohlsdorfer Friedhof beschädigt werden könnte.
All dies wurde von Seiten des Bezirksamtes und des Senats strikt dementiert. „Die geplante Versiegelung wird als gering bewertet, sodass kein Konflikt mit den Zielen der Wasserwirtschaft und der Klimaanpassung besteht. […] Es sind keine negativen Auswirkungen auf das lokale Mikroklima zu erwarten, da die angrenzenden Gehölzbestände vollständig erhalten bleiben“, hieß es dazu in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage vom 28. April 2026 (Drs. 23/3970). Ergänzend hieß es zum Artenschutz: „Für die Artengruppe der Amphibien muss als Vermeidungsmaßnahme ein Amphibienschutzzaun aufgestellt und durch eine baubiologische Begleitung betreut werden. Nach der Aufstellung des Zauns können die Arbeiten aus naturschutzfachlicher Sicht beginnen. Auswirkungen auf den weiteren Zeitplan des Projekts sind dadurch nicht zu erwarten.“
Ähnlich äußerte sich auch das Bezirksamt Wandsbek in einer E-Mail an die Bürgerinitiative vom 7. Mai 2026: „An den neu herzustellenden befestigten Flächen kann das anfallende Oberflächenwasser in den angrenzenden Vegetationsflächen versickern; ihr Anteil beeinträchtigt den Versickerungsprozess in der Grünanlage nicht.“
Die Suche nach der Ursache

Springen wir in die Gegenwart: Die Bauarbeiten, welche laut ursprünglicher Planung Ende August hätten beendet sein sollen, befinden sich nach Aussage der Behörden in den letzten Zügen. Mit Verwunderung stellten Anwohner vor Kurzem jedoch fest, dass ein Minibagger mitten im geschützten Amphibienbiotop Manöver durchführte.
Auf Nachfrage, was es mit dem Maschineneinsatz im Biotop auf sich habe – welches nach den Zusicherungen von Senat und Bezirksamt strikt geschont werden sollte –, räumte die Pressestelle des Bezirksamtes Wandsbek den Zusammenhang mit den Regenwassermengen ein: „Aufgrund der letzten Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen ist es im Bereich des Ohlsdorfer Friedhofs zu Überschwemmungen gekommen. Hierbei wurde festgestellt, dass die vom Friedhof zum Alten Teich verlaufende Regenwasserleitung nicht durchgängig bzw. der Abfluss blockiert ist. Da das Bezirksamt aktuell im Umfeld des Leitungsverlaufs das Kommentierende Gegendenkmal zum historischen Kriegerdenkmal errichtet, wurde von Seiten des Friedhofs die Frage gestellt, ob eventuell durch die Baumaßnahme eine Beschädigung der Regenwasserleitung entstanden sein könnte. Hieraufhin wurde der entsprechende Leitungsabschnitt untersucht und festgestellt, dass der Regenwasser-Zulauf in das Absetzbecken nicht auffindbar und offensichtlich verschüttet oder zugewachsen ist. Zur schnellen Abhilfe wurde daraufhin händisch per Spaten versucht, das Rohrende zu finden und wieder freizulegen. Da dies nicht erfolgreich war, wurde mithilfe des vor Ort befindlichen Minibaggers nach einem kurzen Einsatz eine Regenwasserleitung freigelegt.“
Kein Nachweis über Genehmigung seitens der Naturschutzbehörde
Damit ist exakt das Szenario eingetreten, vor dem die Bürgerinitiative im Vorfeld gewarnt hatte. Da das Leitungssystem auch die umliegenden Wohngrundstücke vor Überflutungen schützen soll, bleibt abzuwarten, welche Folgen der Rückstau für die Anwohner hat und ob die Leitung durch die Bauarbeiten lediglich verschüttet oder nachhaltig beschädigt wurde.
Der Einsatz eines Baggers im feuchten Ufergehölz stellt jedenfalls einen massiven Eingriff in den Lebensraum besonders geschützter Arten dar. Auf die Frage, ob für diese Maßnahme eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde vorliege, antwortete das Bezirksamt: „Vor Durchführung der Maßnahme wurde die bereits vor Ort tätige und die Baumaßnahme betreuende Baubiologische Begleitung eingebunden und deren Hinweise und Vorgaben berücksichtigt. Aufgrund der Dringlichkeit erfolgte eine mündliche Abstimmung und Zustimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde“, so die Antwort des Bezirksamtes. Eine nachprüfbare, schriftliche Genehmigung liegt demnach nicht vor. Zum Schutz der betroffenen Fauna ergänzte das Amt lediglich: „Dies erfolgt fortlaufend durch die Einbindung und regelmäßige Kontrolle seitens der Baubiologische Begleitung.“
Christian Ehrhorn







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