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Kein Respekt vor der Trauer: Friedhof Ohlsdorf wird zur Sportarena

Foto: Chri­sti­an Ehr­horn

Er ist der größ­te Park­fried­hof der Welt: Der Fried­hof Ohls­dorf. Ein Ort der Ruhe und des Geden­kens. Dane­ben ist er auch eine der belieb­te­sten Grün­an­la­gen in der Stadt. Die­ser Aspekt führt in der letz­ten Zeit immer wie­der zu Kon­flik­ten zwi­schen Trau­er und Frei­zeit.

Es sind Sze­nen, die fas­sungs­los machen. Wäh­rend eine Trau­er­ge­mein­schaft unter Trä­nen über den Fried­hof geht, ertönt von hin­ten ein schril­les Klin­geln. Rasen­de Fahr­rad­fah­rer in Renn­mon­tur scheu­chen die Trau­ern­den aus­ein­an­der. Kurz danach schlän­geln sich Jog­ger zwi­schen den Wei­nen­den hin­durch. Nicht weit ent­fernt sitzt jemand mit einem Laut­spre­cher und spielt laut Songs von ABBA. Die­ses Ver­hal­ten zeigt eines sehr ein­drück­lich: Aus dem geschütz­ten Raum für Trau­er ist längst ein Nah­erho­lungs- und Sport­ge­biet gewor­den. Und das, obwohl in der Fried­hofs­ord­nung das Rad­fah­ren und Sport­trei­ben inner­halb der Fried­hofs­be­reichs ganz klar ver­bo­ten ist.

Friedhofsverwaltung kapituliert

„Der Fried­hofs­ver­wal­tung sind die­se Miss­stän­de bekannt. Ange­hö­ri­ge und Bestat­tungs­in­sti­tu­te beschwe­ren sich regel­mä­ßig dar­über“, erklärt uns Lutz Reh­kopf, der Pres­se­spre­cher der Ham­bur­ger Fried­hö­fe, und führt wei­ter aus: „Es wur­den über Jahr­zehn­te hin­weg Schil­der in gro­ßer Anzahl gegen ver­schie­de­ne Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und Ver­stö­ße auf­ge­stellt und „rotiert“, also the­ma­tisch und jah­res­zeit­lich nach Auf­kom­men der Ver­stö­ße gewech­selt: Gegen Hun­de, Renn­rad- und Trai­nings­fahr­ten, Bron­ze­dieb­stahl, Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen, Ska­ten, Sport, Jog­gen und Angeln. Der Erfolg die­ser Ver­bots­be­schil­de­rung ist nicht nur über­schau­bar, er geht gegen Null. […] Im Ergeb­nis kann eine Fried­hofs­ver­wal­tung nicht aus­glei­chen, was gesamt­ge­sell­schaft­lich an Respekt und Ein­füh­lungs­ver­mö­gen ver­lo­ren geht.“ Zudem sei laut Herrn Reh­kopf die Poli­zei, genau­er das PK36 für die Über­wa­chung des Fried­hofs zustän­dig.

Polizei dementiert Zuständigkeit

Dar­auf ange­spro­chen teil­te uns die Pres­se­stel­le der Poli­zei mit: „Die zustän­di­gen Stadt­teil­po­li­zi­stin wur­de von der Fried­hofs­ver­wal­tung infor­miert, dass in den ver­gan­ge­nen Wochen Jugend­li­che Alko­hol kon­su­mie­ren und lau­te Musik an einer Kapel­le hören sol­len. Im Hin­blick auf Ver­kehrs­ver­stö­ße durch Zwei­rä­der / eKF [Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge] wur­den den Stadt­teil­po­li­zi­sten ver­ein­zelt Beschwer­den zuge­tra­gen, dass Rad­fah­ren­de mit nicht ange­mes­se­ner Geschwin­dig­keit über das Fried­hofs­ge­län­de fah­ren. Unse­re Beam­tin hat noch­mal dahin­ge­hend sen­si­bi­li­siert, dass die Betrof­fe­nen und auch die Mit­ar­bei­ten­den des Fried­hofs unmit­tel­bar und nied­rig­schwel­lig die Poli­zei infor­mie­ren sol­len und auch kei­ne Scheu beim Poli­zei­not­ruf 110 haben sol­len.“ Dar­über hin­aus stell­te die Poli­zei jedoch klar: „Für die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten auf Fried­hofge­län­den ist die Poli­zei Ham­burg im Sin­ne einer Ver­wal­tung nicht die ori­gi­när zustän­di­ge Behör­de.“

Vie­le Ham­bur­ger nut­zen den Fried­hof Ohls­dorf als Sport­ge­län­de
Foto: Chri­sti­an Ehr­horn

Wer die Leu­te auf ihr Fehl­ver­hal­ten und die gel­ten­de Fried­hofs­ord­nung hin­weist, ern­tet meist Unver­ständ­nis, teil­wei­se auch Beschimp­fun­gen. Dies betrifft zum größ­ten Teil die Rad­fah­rer auf dem Fried­hofs­ge­län­de. Das bestä­tigt eben­falls der Bestat­ter GBI, auch wenn man es dort als Aus­nah­me sieht: „Die von Ihnen geschil­der­ten Beob­ach­tun­gen kön­nen wir in Tei­len nach­voll­zie­hen. Auch unse­re Mit­ar­bei­ten­den erle­ben auf dem Fried­hof Ohls­dorf gele­gent­lich Situa­tio­nen, in denen Besu­cher, Rad­fah­rer oder E-Scoo­ter Fah­rer nicht von selbst anhal­ten, wenn ein Trau­er­zug ihren Weg kreuzt oder ihnen ent­ge­gen­kommt. In sel­te­nen Fäl­len reagie­ren ein­zel­ne Per­so­nen auf einen freund­li­chen Hin­weis unse­rer Mit­ar­bei­ten­den auch mit Unver­ständ­nis.“

ADFC sieht Schuld bei Autofahrern

Aus die­sem Grund befrag­ten wir den All­ge­mei­ne Deut­sche Fahr­rad-Club (ADFC) Ham­burg zu dem Ver­hal­ten der Zwei­rad­fah­rer in die­sem Gebiet. „Von Kon­flik­ten zwi­schen Fußgänger:innen bzw. Friedhofsbesucher:innen und Radfahrer:innen ist uns bis­lang nichts bekannt“, schrieb uns der Pres­se­spre­cher des ADFC. „Was uns bekannt ist, dass es durch ille­ga­len, über­flüs­si­gen und stö­ren­den Kfz-Durch­gangs­ver­kehr ohne Auf­ent­halt immer wie­der zu Gefähr­dun­gen ande­rer Verkehrsteilnehmer:innen in Ohls­dorf kommt. Wir set­zen uns hier für eine Lösung mit Ein­gangs­ge­schran­ken ein, die die­sen unnö­ti­gen Ver­kehr vom Fried­hof fern­hält und end­lich auch für ange­mes­se­ne Ruhe und Sicher­heit dort sorgt. Hier sehen wir vor allem den Auto­mo­bil­club ADAC in der Pflicht, sei­nen Mit­glie­dern ins Gewis­sen zu reden.“
Dabei ver­kennt der Fahr­rad­club völ­lig die Rea­li­tät vor Ort: Wäh­rend der Auto­ver­kehr zwin­gend auf die asphal­tier­ten Haupt­stra­ßen beschränkt bleibt, tra­gen die Sport­ler die Unru­he direkt an die Ruhe­stät­ten. Autos fah­ren nicht über unbe­fe­stig­te Neben­we­ge und zwi­schen den Grä­bern umher – rück­sichts­lo­se Rad­fah­rer und Läu­fer hin­ge­gen schon.

Hamburger Verkehrspolitik schweigt

Zu die­sem The­ma haben wir zusätz­lich die ver­kehrs­po­li­ti­schen Spre­cher der ver­schie­de­nen Frak­tio­nen kon­tak­tiert. Von allen Par­tei­en kommt dazu kei­ner­lei Reak­ti­on.

Fazit: Die Trauernden bleiben alleine

Das Ergeb­nis der Recher­che ist ernüch­ternd. Die Fried­hofs­ver­wal­tung hat kein Geld für Kon­trol­len, die Poli­zei ver­weist auf ihre Unzu­stän­dig­keit und den Not­ruf 110, und die Poli­tik stellt sich tot. Zurück blei­ben Ham­bur­ger, denen in den schwer­sten Stun­den ihres Lebens der respekt­vol­le Raum zum Trau­ern genom­men wird. Wenn Ohls­dorf eine Sport­are­na bleibt, hat die Stadt ein Stück ihrer Mensch­lich­keit ver­lo­ren.

Chri­sti­an Ehr­horn

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